Mittwoch, 26. Juli 2023
Der Große Betrug 2
Vorher gesagt hatte ich ja dass die Sch... weitergehen wird. Aus diesem Grund zeige ich hier mal außerhalb der gewohnten Routine einen Artikel in voller Länge:
Quelle, 21.07.2023
Kommt nun eine RSV-Impfpflicht?
Die eilige Änderung des Infektionsschutzgesetzes sorgt bei Fachpersonal für Irritationen
Als wäre sie unter Zeitdruck gestanden, änderte die Ampel-Koalition am 15. Juni 2023 im Eilverfahren das Infektionsschutzgesetz. Damit machte sie das Erkältungsvirus RSV (Respiratorisches Synzytial-Virus) meldepflichtig. Einen Tag zuvor hatte der Bundestagsausschuss für Inneres seine Forderung nach einer zügigen Meldepflicht damit begründet, dass die Zulassung von RSV-Impfstoffen auch in Deutschland „absehbar“ sei.
Von Skeptiker*innen wird diese Äußerung als aufschlussreich angesehen: Soll es wieder vor allem darum gehen, Impfstoffe zu promoten? In der Beschlussempfehlung des Ausschusses heißt es: „Die zusätzlichen Informationen aus den Meldedaten wären für die Beurteilung der Impfstoffe und die Ausrichtung von Impfstrategien hilfreich.“
Am 7. Juli passierte die Gesetzesänderung in weniger als einer Minute den Bundesrat. Die Reform könnte sich positiv auf den Börsenkurs von Moderna und von GlaxoSmithKline Biologicals auswirken. Laut Deutscher Apotheker-Zeitung will Moderna weltweit Zulassungsanträge für seinen mRNA-basierten Impfstoff gegen das RSV einreichen. In Europa, der Schweiz und Australien ist dies bereits geschehen. Auch die US-amerikanische Arzneimittelbehörde prüft das Vakzin namens mRNA-1345. Am 6. Juni erteilte die EU-Kommission nach Informationen des Paul-Ehrlich-Instituts die Zulassung für den Anti-RSV-Impfstoff Arexvy von GlaxoSmithKline Biologicals.
Nur wenige Abgeordnete gaben nach dem Durchwinken der Gesetzesänderung eine Gegenerklärung ab. Zu ihnen gehörte AfD-Politikerin Christina Baum. Die in Würzburg promovierte Zahnärztin, Mitglied im Gesundheitsausschuss, warnt davor, dass auf der Grundlage der Meldedaten neuerlich freiheitseinschränkende Maßnahmen durchgesetzt werden könnten. „Dieses Gesetz dient nicht der Gesundheit der Bevölkerung, sondern vielmehr den Profiteuren einer entsprechenden Pandemie, wie etwa Impfstoffherstellern“, ist die Baden-Württembergerin überzeugt.
„Instrumentarium der staatlichen Bevormundung“
Auch die „Initiative freie Impfentscheidung“ befürchtet, dass hier aus Übereifer ohne ausführliche öffentliche Diskussionen Ungutes für die Menschen auf den Weg gebracht worden sein könnte. Auf der Homepage des Vereins heißt es, es gehe „ausschließlich“ darum, „die aktuell oder demnächst verfügbaren Impfstoffe möglichst schnell unters Volk zu bringen“. Zu befürchten stehe, dass wiederum „das Instrumentarium der Angstmacherei“ und der staatlichen Bevormundung verwendet würden, erklärt der. Verein, dem die gebürtige Münchnerin Angelika Müller vorsteht.
Mit ihrer Kritik steht die Organisation nicht alleine da. „Ich kann den Sinn des Gesetzesvorstoßes nicht verstehen“, sagt auch Mohammad Ahmadi, unterfränkischer Bezirksvorsitzender im Bayerischen Hausärzteverband. Als Folge der Meldepflicht könnten wieder „Maßnahmen zur Eingrenzung“, ergriffen werden, etwa Kindergarten- oder Schulschließungen: „Auch über eine Impfpflicht als Folge lässt sich spekulieren.“
Tino Sorge, Bundestagsabgeordneter der CDU und gesundheitspolitischer Sprecher seiner Partei, steht hingegen hinter der Gesetzesänderung. „Das RSV-Virus ist nicht ungefährlich“, betont er. Darum seien Maßnahmen, die die Datenlage zum Infektionsgeschehen verbesserten, „zunächst sinnvoll“. Aus einer Meldepflicht dürften allerdings nicht automatisch einschneidende Maßnahmen wie eine Impfpflicht abgeleitet werden.
Kritiker*innen der Meldepflicht weisen darauf hin, dass es Dutzende respiratorische Viren gibt. Aus einer Arbeit der Epidemiologin Sema Nickbakhsh aus Glasgow, die sich über einen Zeitraum von neun Jahren erstreckt, geht hervor, dass sich bei den meisten grippeartige Infektionen keines der bekannten Viren finden lässt. Untersucht wurden Episoden von Atemwegserkrankungen in Hinsicht auf elf respiratorische Atemwegsviren, für die Tests zur Verfügung standen.
Gesundheitsämter sind zurückhalten
Warum also musste beim RSV alles so schnell gehen? Gesundheitsämter geben sich, was diese und andere kritische Fragen anbelangt, bedeckt. „Wir halten uns bei Bewertungen zurück“, sagt Jens Reitlinger, Pressesprecher des Landratsamts Augsburg. Zudem würde eine Meldepflicht für das Gesundheitsamt lediglich bedeuten, dass Positivbefunde aus Praxen und Laboren eingehen und ans Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und anschließend an das Robert-Koch-Institut weitergeleitet werden. Das Miltenberger Gesundheitsamt räumt immerhin ein, dass die Gesetzesänderung für „bürokratischen Mehraufwand“ sorgen könnte.
Ob es zu einer Impfpflicht komme, hänge, so der frühere Amtsarzt und ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Wolfgang Wodarg, von der Lobbyarbeit der Impfstoff-Hersteller, der Einflussnahme der Weltgesundheitsorganisation sowie der „Korrumpierbarkeit der Politik“ ab. Die Einführung einer Meldepflicht für saisonale Atemwegsviren wie Influenza, Corona-Viren oder RSV ist für ihn „grober und gefährlicher Unsinn“. Die Diagnostik würde wohl wieder mit PCR-Tests laufen, „von deren irreführender Aussagekraft wir ja genug erlitten haben“.
Das Team des Münchner Gesundheitsamts begrüßt dagegen die Neuerung. „Um die epidemiologische Entwicklung zu überwachen und eine Überlastung des Gesundheitssystems durch RSV frühzeitig abschätzen zu können, muss die Datengrundlage verbessert werden“, so Pressesprecherin Christina Walzner. Dies werde durch die Meldepflicht erreicht. Die Einführung einer Impfpflicht bedürfe einer gesetzlichen Grundlage: „Nicht jede meldepflichtige, impfpräventable Erkrankung führt zu einer Impfpflicht.“
Der Münchner Immunologe Peter Schleicher kann alle verstehen, die sich schon bei Corona gegen eine Impfpflicht ausgesprochen haben und jetzt befürchten, dass abermals über eine Impfpflicht diskutiert werden könnte. Er verweist darauf, dass die Corona-Impfung inzwischen zu „enormen Nebenwirkungen“ geführt hat. Dies erlebe er täglich in seiner Praxis. (Pat Christ)