In einer Besprechung des wegweisenden Urteils des Wiener Verwaltungsgerichts (
Quelle) versucht der Autor eine Einschätzung des wegweisenden Urteils des Wiener Verwaltungsgerichts. Für unsere Diskussion wichtig ist dass ein konkretes Beispiel eines der unzähligen absurden PCR-Tests vollumfänglich zitiert wird:
u.a. ORF-1-Gen bei einem Ct von 39 nachgewiesen. Der Proband wird dennoch als "positiv" bezeichnet, der als "infiziert"gelten könne.
Irre. Ein RNA-Fragment mußte 1 Billion mal vermehrt werden um es auf diese Weise erkennen zu können! Der Proband ist nicht infektiös und ziemlich sicher auch nicht infiziert. - Den Test nach 3 Tagen zu wiederholen erscheint aber als richtige Idee.
"Damit werden in Wien und natürlich auch in allen anderen Bundesländern evidenzwidrig massenhaft falsche Befunde erstellt und auf dieser Basis rechtswidrige Bescheide zur Quarantäne erlassen. Die Betroffenen sollten durchwegs auf Schadenersatz und Amtshaftung klagen und eventuell auch gegen die Aussteller der Bescheide vorgehen .
Auch den Konnex zwischen "Fallzahlen" und Zahl der Tests stellt das Gericht in der Urteilsbegründung her:
"Besonders hervorzuheben war, dass stark steigende Fallzahlen nicht zuletzt auf stark steigende Tests zurückzuführen sind."
Und genau auf diesen falschen Zahlen beruhen dann die Sperre von Schulen, Geschäften, Gastronomie, die Maskenpflicht, Lockdowns und andere grundlose Maßnahmen. Es werden Existenzen zerstört, der Mittelstand kollektiv in den Ruin getrieben, massenhaft Arbeitslosigkeit und bei Kindern psychische Störungen erzeugt. Es ist wirklich höchste Zeit mit diesem Unsinn aufzuhören."
Nähern wir uns langsam der Vernunft und der Wiederanerkennung wissenschaftlicher Sachverhalte?
chronistenpflicht am 02. April 21
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